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Dienstleistungen
Bei der Anmeldung in einzelnen Kantonen resp. Gemeinden wird eine AbmeldebestÀtigung der Wegzugsgemeinde verlangt. Bei einem Wegzug von LÀufelfingen können wir Ihnen dieses Dokument bei der Abmeldung gerne ausstellen. Die Ausstellung ist mit Kosten von Fr. 10.-- verbunden.
RegulÀre Baugesuche
Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Anbauten und ZweckĂ€nderungen) sind grundsĂ€tzlich bewilligungspflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft ĂŒbernimmt das Bauinspektorat des Kantons die FederfĂŒhrung bei der PrĂŒfung von Baugesuchen. Dort sind auch allfĂ€llige Baugesuche einzureichen. Die Gemeinde prĂŒft im Rahmen des Baugesuchsverfahren die Einhaltung der Vorschriften bezĂŒglich des kommunalen Zonenreglements. Die Gemeindeverwaltung verfĂŒgt daher nicht ĂŒber eine eigene Bauverwaltung und kann lediglich bei Fragen Auskunft erteilen, zu welchen kommunale Vorschriften bestehen.
Gesuche fĂŒr Kleinbauten
In Abweichung zum eingangs skizzierten Ablauf können Kleinbauten durch die Gemeinde bewilligt werden. Als Kleinbaute gelten Bauten mit einer GrundflĂ€che von weniger als 12 m2 und einer Höhe von weniger als 2,50 m ab bestehendem Terrain. Entsprechende Gesuche können schriftlich mit dem entsprechenden Formular bei der Gemeinde eingereicht werden. Dem Gesuch beiliegen muss ein Situationsplan des GebĂ€udes sowie eine Zeichnung/Skizze des geplanten GebĂ€udes, auf welchem die Masse ersichtlich sind. Ein Grenzabstand zur Nachbarparzelle von 2 Metern ist einzuhalten. Andernfalls ist das schriftliche EinverstĂ€ndniss des betroffenen EigentĂŒmers beizulegen.
FĂŒr die Bestellung von DatentrĂ€gern fĂŒr die GrĂŒnabfuhr-Container ist das nachfolgende Formular vollstĂ€ndig auszufĂŒllen und der Gemeinde zuzustellen oder auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Sie brauchen fĂŒr eine Stellen-Bewerbung oder den Abschluss eines Mietvertrages einen Auszug aus dem Betreibungsregister?
Am einfachsten bestellen Sie diesen online ĂŒber diesen Link. Die Zustellung erfolgt prompt bis am Folgetag per Mail. Ebenfalls bestellen können Sie einen Auszug an jedem Postschalter. Betreibungsregister-AuszĂŒge können ohne speziellen Nachweis nur fĂŒr die eigene Person bestellt werden. Die Gemeindeverwaltung hat keinen Zugriff auf diese Daten und kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.
Einen Heimatausweis benötigen Sie zur Anmeldung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde - z.B. als Student oder bei einem Saison-Job. Den Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Wenn Sie diesen vorab per Telefon oder Mail bestellen (Tel. 062 285 10 80 oder gemeinde@laeufelfingen.ch) können wir das Dokument vorbereiten fĂŒr die Abholung an einem der Folgetage (Kostenpunkt Fr. 10.--)
UrsprĂŒnglich musste dieses Dokument bei der Anmeldung in einer Gemeinde hinterlegt werden. Ein Heimatschein wurde bei Erreichen der VolljĂ€hrigkeit von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingefordert und hinterlegt. Bei einem spĂ€teren Umzug wurde der Heimatschein ausgehĂ€ndigt und am neuen Wohnort wieder aufbewahrt. Das Dokument hat in den letzten Jahren zusehends an Bedeutung verloren. Es gibt aber noch Kantone resp. Gemeinden, welche einen Heimatschein bei der Anmeldung verlangen. Heimatscheine mĂŒssen bei der Heimatgemeinde (BĂŒrgerort) resp. dem jeweils zustĂ€ndigen Zivilstandsamt bestellt werden. Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen hier leider nicht weiter helfen.
Versorgungsregion Oberes Homburgertal â wir sind fĂŒr Sie da!
Die Gemeinden Buckten, HĂ€felfingen, KĂ€nerkinden, LĂ€ufelfingen und RĂŒmlingen haben sich fĂŒr die Altersbetreuung zur Versorgungsregion Oberes Homburgertal VOH zusammengeschlossen. Die Informations- und Beratungsstelle VOH berĂ€t die Einwohnerinnen und Einwohner der fĂŒnf Gemeinden bei allen Fragen rund ums Thema Alter. Sie finden umfassende Informationen auf der folgenden Website:
Die Kinder- und Jugendzahnpflege steht allen Kindern ab Eintritt in den Kindergarten und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Die Leistungen erfolgen auf der Basis des Kantonalen Gesetzes ĂŒber die Kinder-und Jugendzahnpflege SGS 902 sowie den dazugehörenden Verordnungen und dem kommunalen Reglement ĂŒber die Kinder- und Jugendzahnpflege. Die KJZ bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstĂŒchtiger Kauapparate der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter QualitĂ€t und bietet folgende Dienstleistungen an:
- RegelmÀssige Kontrollen der ZÀhne bis zum 18. Geburtstag
- Vorbeugende Massahmen gegen Karies und Paradontitis
- Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen
- Reduzierter Tarif fĂŒr alle notwendigen Behandlungen
- Einkommens- und vermögensabhÀngige SozialbeitrÀge
Den Eltern wird im Normalfall beim Kindergarten- oder Schuleintritt ein Formular fĂŒr die Anmeldung abgegeben. Dieses kann bei der zustĂ€ndigen Lehrkraft auch nachtrĂ€glich verlangt oder ĂŒber den nachstehenden Link heruntergeladen werden.
Die UnterstĂŒtzung durch die Sozialhilfebehörde erfolgt aufgrund des kantonalen Gesetzes ĂŒber die Sozial- und die Jugendhilfe SGS 850 und der Sozialhilfe-Verordnung SGS 850.11. Sollten Sie UnterstĂŒtzung brauchen, benötigt die Behörde detaillierte Angaben zu Ihrer Person und den aktuellen UmstĂ€nden. DafĂŒr ist das nachfolgende Formular vollstĂ€ndig auszufĂŒllen und der Gemeinde zuzustellen oder auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Sie werden anschliessend von der Behörde zu einem GesprĂ€ch eingeladen.
Die kommunalen SteuersÀtze werden jÀhrlich durch die Gemeindeversammlung im Rahmen der Verabschiedung des Budgets des nÀchsten Jahres festgelegt. Die aktuell geltenden kommunalen SteuersÀtze finden Sie unter der Rubrik "Verwaltung / Onlineschalter / Reglemente".
Die Veranlagung der natĂŒrlichen Personen erfolgt neu genau wie die Veranlagung der juristischen Personen auf der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Die Kantonale Steuerverwaltung steht auch bei Fragen oder Unklarheiten zur VerfĂŒgung.
Die Rechnungsstellung der Kantonalen Steuern, Kommunalen Steuern, Kirchensteuern und allenfalls Feuerwehr-Ersatzabgaben erfolgt gesammelt in einer Rechnung durch die Kantonale Steuerverwaltung. Diese ĂŒbernimmt auch das Inkasso und ist entsprechend Anlaufstelle bei Fragen rund um unbezahlte Steuern, Zahlungsfristen und allfĂ€llige Ratenvereinbarungen.
Im beiliegenden Dokument finden Sie alle Informationen zu den Tarifen fĂŒr Anzeigen in unserem Mitteilungsblatt.
Wohnsitzbescheinigungen benötigen Sie gelegentlich im Verkehr mit Banken, Versicherungen und Amtsstellen. Am besten bestellen Sie diese telefonisch (062 285 10 80) oder per Mail (gemeinde@laeufelfingen.ch) auf der Gemeindeverwaltung. Wir bereiten das Dokument vor und sie können es nach Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung abholen. FĂŒr diese Dienstleistung mĂŒssen wir eine GebĂŒhr von Fr. 10.-- verlangen.